Was muss eine Reinigungskraft nicht machen?
Eine Reinigungskraft hat vielfältige Aufgaben, doch es gibt bestimmte Tätigkeiten, die üblicherweise nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen. In diesem Artikel beleuchten wir die Aufgaben, die eine Reinigungskraft nicht erledigen muss, und warum diese Aufgaben ausgenommen sind.
1. Technische Wartung und Reparaturen
Reinigungskräfte sind nicht für technische Wartungen oder Reparaturen zuständig. Dies beinhaltet die Instandhaltung von elektrischen Geräten, die Reparatur von Installationen oder die Wartung von Maschinen. Diese Aufgaben erfordern spezielle Fachkenntnisse und sollten von ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden.
2. Gartenarbeit
Die Pflege und Wartung von Grünflächen, wie das Mähen des Rasens, Schneiden von Hecken oder Pflanzen von Blumen, gehört nicht zu den Aufgaben einer Reinigungskraft. Für diese Tätigkeiten sind in der Regel Gärtner oder Hausmeister zuständig, die über das nötige Wissen und die Ausrüstung verfügen.
3. Schweres Heben
Reinigungskräfte sollten nicht verpflichtet werden, schwere Gegenstände zu heben oder zu bewegen. Dies kann gesundheitliche Risiken mit sich bringen und ist in vielen Arbeitsverträgen ausdrücklich ausgeschlossen, um Verletzungen vorzubeugen.
4. Verwaltungstätigkeiten
Büroarbeiten wie das Führen von Buchhaltungsunterlagen, Verwalten von Terminen oder Bearbeiten von E-Mails sind nicht Teil des Aufgabenbereichs einer Reinigungskraft. Diese Tätigkeiten fallen in den Bereich der Verwaltung oder des Büromanagements.
5. Bewachung und Sicherheit
Die Verantwortung für Sicherheitsdienste oder Bewachungstätigkeiten liegt nicht bei Reinigungskräften. Dies umfasst die Überwachung von Sicherheitskameras, das Kontrollieren von Zugangsberechtigungen oder das Durchführen von Sicherheitsrundgängen. Sicherheitskräfte oder spezialisierte Mitarbeiter sind für diese Aufgaben zuständig.
6. Medizinische Versorgung
Die Bereitstellung von medizinischer Versorgung oder das Verabreichen von Medikamenten ist eine Aufgabe für geschultes medizinisches Personal. Reinigungskräfte haben keine medizinische Ausbildung und dürfen daher keine medizinischen Tätigkeiten übernehmen.
7. Betreuung und Pflege
Die Betreuung und Pflege von Personen, wie Kinderbetreuung oder die Pflege älterer Menschen, ist nicht Teil der Aufgaben einer Reinigungskraft. Diese Tätigkeiten erfordern spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Pflegekräfte oder Betreuer bereitgestellt werden.
8. Lebensmittelzubereitung
Das Zubereiten von Mahlzeiten oder das Kochen für große Gruppen ist keine Aufgabe, die Reinigungskräfte übernehmen sollten. Küchenpersonal oder spezialisierte Köche sind für diese Tätigkeiten verantwortlich.
9. Fachspezifische Reinigungen
Reinigungen, die spezielles Fachwissen oder spezielle Ausrüstung erfordern, wie die Reinigung von Labors, Reinräumen oder industriellen Anlagen, sind nicht Teil der Standardaufgaben einer Reinigungskraft. Spezialisierte Reinigungsfirmen oder Fachpersonal sollten diese Aufgaben übernehmen.
10. Tiefenreinigung von Teppichen
Das Reinigen von Teppichen durch Tiefenreinigung oder spezielle Maschinen fällt nicht in den typischen Aufgabenbereich einer Reinigungskraft. Diese Aufgabe erfordert spezialisierte Maschinen und Kenntnisse und wird oft von spezialisierten Firmen durchgeführt.
11. Fensterputzen in großen Höhen
Das Reinigen von Fenstern in hohen Gebäuden, das spezielles Kletterequipment oder Hebebühnen erfordert, ist nicht die Aufgabe von Reinigungskräften. Diese Tätigkeit sollte von professionellen Fensterputzfimen übernommen werden, die über die nötige Ausrüstung und Sicherheitsvorkehrungen verfügen.
12. Wartung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Die Wartung und Reparatur von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HVAC) erfordert spezifisches technisches Wissen und fällt nicht in den Aufgabenbereich einer Reinigungskraft. HVAC-Techniker sind speziell dafür ausgebildet und sollten diese Wartungsarbeiten durchführen.
13. Entrümpelung und Müllbeseitigung in großem Umfang
Die Entrümpelung von Gebäuden oder Wohnungen sowie die Beseitigung großer Müllmengen sind Aufgaben, die normalerweise von spezialisierten Firmen oder Hausmeistern erledigt werden. Reinigungskräfte sind in der Regel für die regelmäßige Müllentsorgung im Rahmen der täglichen Reinigung verantwortlich, aber nicht für umfangreiche Entrümpelungsarbeiten.
14. Bedienung von schwerem Reinigungsgerät
Die Bedienung von schwerem Reinigungsgerät, wie industriellen Bodenreinigungsmaschinen oder Hochdruckreinigern, erfordert spezielle Schulungen und fällt nicht in den normalen Aufgabenbereich einer Reinigungskraft. Diese Maschinen sollten von speziell geschultem Personal bedient werden.
15. Chemische Reinigung
Die Verwendung von starken chemischen Reinigungsmitteln oder das Durchführen von chemischen Reinigungsprozessen gehört nicht zu den Standardaufgaben einer Reinigungskraft. Solche Tätigkeiten erfordern spezielle Sicherheitsmaßnahmen und Schulungen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Reinigungskraft eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich der Sauberkeit und Ordnung übernimmt, jedoch bestimmte Tätigkeiten nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen. Diese Ausnahmen bestehen hauptsächlich aus Gründen der Sicherheit, des Fachwissens und der Zuständigkeit. Es ist wichtig, die Aufgabenbereiche klar zu definieren, um Missverständnisse und potenzielle Risiken zu vermeiden.